Betriebliche Steuererklärung

Zu den betrieblichen Steuererklärungen gehören, je nach Gesellschaftsform und Unternehmereigenschaft die Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, die Feststellungs- oder die Körperschaftsteuererklärung.
Neben diesen wohl jedem Unternehmer bekannten Steuererklärungen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Steuererklärungen, die Unternehmen betreffen. Exemplarisch seien die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer- oder die Anträge, die in Steuererklärungsform abgegeben werden, genannt. Alle Steuerformulare haben seitenweise Felder mit Gesetzeshinweisen. Für einen normalen Unternehmer kaum noch durchschaubar.

Grundlage für die Erstellung der betrieblichen Steuererklärung sind die Jahresabschlüsse, deren Basis die Buchführung ist. Nur, wenn in der laufenden Buchführung die gestezlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann am Jahresende auch eine Steuererkläung erstellt werden, die nicht Jahre später zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führt.

Der Unternehmer kennt jedoch viele besondere Vorschriften gar nicht, so dass es durchaus häufiger vorkommt, dass er später feststellt, dass er unwissendlich Haftungsschuldner eines Dritten geworden ist, formelle Voraussetzungen fehlen oder er Steuern nicht anrechnen kann, weil Angaben auf der Rechnung fehlen oder andere formelle Voraussetzungen fehlen. Auf die Probleme der grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen sei an dieser Stelle nur exemplarisch hingewiesen.

Und dabei sollen dann auch noch die ständig wechselnde Gesetzgebung, Rechtsprechung und Richtlinien berücksichtigt werden. Abgesehen von der finanziellen Mehrbelastung hat dies jedoch auch Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse und damit auch auf das Rating der Banken.

Zudem möchte wohl jeder gerne im Fall einer Prüfung, dem Prüfer mit ruhigem Gewissen gegenübertreten.