Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung
hat nicht immer zwangsweise etwas mit Themen wie Schweiz, Lichtenstein,
Luxemburg oder Schwarzgeld zu tun. Es sind auch nicht immer bewuste
Handlungen, die zu einem Ermittungsverfahren führen oder mit einem Besuch
der Steuerfahndung enden.
Zum Einen gibt es natürlich den bewussten Steuerhinterzieher, der
geplant und bewusst Steuern hinterzieht.
Die zweite Kategorie sind die Steuerpflichtigen, die Ihre steuerlichen
Angelegenheiten selbst regeln und im Dschungel des Steuerrechtes
Steuererklärungen abgeben, die schlicht falsch sind, in der Annahme
alles richtig zu machen. Gerade in diesem Fall war häufig der Vorsatz
der Steuerhinterziehung nicht gegeben.
Der dritte Teil der Steuerpflichtigen, die mit Steuerfahndung in
Kontakt kommen, sind diejenigen, die aus wirtschaflichen Gegebenheiten
zur kurzfristigen Überbrückung falsche oder unvollständige Erkärungen
abgeben. Zu dieser Kategorie zählen auch diejenigen, die keine Erkärungen
abgeben.
Ein weiterer Bereich der Steuerhinterziehung betrifft diejenigen,
die evenuell steuerlich beraten sind. Hier sind Fehlbuchungen, falsche
Beratung, aus finanziellen Gründen zu spät abgegebene Erklärungen oder schlicht
Missverständisse, die Ursache von Verfahren.
Der letzte Bereich sind schlicht die Steuerpflichtigen, die mit
der Fahndung in Kontakt kommen, weil Betriebsprüfungen bei Geschäftspartnern,
Scheidungs- oder Trennungsfälle im privaten und beruflichen Bereich
oder ein Beihilfeverfahren bei der Hinterziehung eines Dritten auftreten.
In allen Fällen sind unterschiedliche Strategien der Verteidigung
bereits im Vorfeld notwendig. Auch liegt häufig gar keine Steuerhinterziehung
vor, wenn man das bestehende Steuerrecht anwendet. Denn auch hier
sind Spielräume und nicht jedes Mal ergibt sich überhaupt eine Steuer.
Und wo gar keine Steuer anfällt, kann auch keine hinterzogen sein.
So können steuerliche Wahlrechte durchaus dazu führen, dass keine
oder nur eine geringe Steuer hinterzogen wurde. Deswegen ist immer
eine ausführliche Beratung über die steuerlichen Sachverhalte notwendig. |
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