Löhne

Als ich zu Beginn der 1980-ger Jahre in der Ausbildung war, da konnte man die Gehaltsabrechnungen für Mandanten noch handschriftlich erstellen. Es gab nur eine Hand voll Krankenkassen und ein Arbeitnehmer war entweder Arbeiter, Angestellter oder Aushilfe. Die Lohnsteueranmeldungen konnten von Hand erstellt werden und an das Finanzamt gefaxt werden. Die Krankenkassenbeiträge wurden auch handschriftlich aufgegeben und zum Jahresende wurden die Lohnsteuerkarten auf der Rückseite ausgefüllt und dem Arbeitnehmer übergeben. Zahlungen erfolgten zum 15-ten des Folgemonats und alle jubel Jahre wurde einmal geprüft. Aber diese Zeit ist vorbei.

Heute ist alles schneller, komplizierter und folgenreicher für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.
Begriffe wie Gleitzone, Aushilfen, Elena, elktronische Lohnsteuerbescheinigung, Umlage U1 und U2, hunderte Krankenkassen, Vermögensvorsorgeverträge der Arbeitnehmer, Sofortmeldung, Srukturschlüssel etc. überfordern Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber die Rechtsfolgen, des immer komplzierteren Rechtes der Lohnbesteuerung und der Sozialversicherung treffen letztendlich alle Unternehmen und deren Angestellten. Als Ausgleich dafür gibt es kürzere Zahlungspflichten und Verfplichtungen der Arbeitgeber auf Formularen für nahezu alle Belange der Behörden, mit denen die Arbeitnehmer zu tun haben. Das nennt man schöne neue Welt!

Wir erstellen für Sie die Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer, von einer Aushilfe bis zu hunderten monatlichen Gehlatsabrechnungen. Dabei berücksichtigen wir die Vermögensvorsorgeverträge der Arbeitnhemer, steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge bis hin zur Erstellung von Reisekostenabrechnungen für Ihre Arbeitnehmer oder für Sie. Auf Wunsch erhalten Sie die Lohnabrechnungen als PDF-Datei zum Selbstausdruck inklusive einer Datei mit den Überweiungsträgern, die Sie in Ihr Onlinebankingprogramm einlesen können. Wir erledigen die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen und Erstattungsanträge bei Krankheit ebenso, wie das komplette Bescheinigungswesen. Dazu gehören auch die Beratungsleistungen, die mit den Lohnabrechnungen zusammenhängen. Wir können in diesem Bereich zudem auf ein Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen, die Ihnen und uns zur Seite stehen.

Natürlich begleiten wir die Prüfungen der Finanzämter, Rentenversicherungsträger und der Berufgenossenschaft. Aus diesem Grunde halten wir auch alle notwendigen Unterlagen bereit, falls Ihr Unternehmen vom Zoll wegen Schwarzarbeit gerüft wird.
Natürlich können Sie versuchen, sich ein Programm zu kaufen und einzurichten, aber berücksichtigt das auch alle unterjährigen gesetzlichen Änderungen? Sind auch alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt, die Lohnarten richtig eingerichtet? Die Antworten hierauf erhalten Sie häufig mit dem Betriebsprüfungsbericht, und den Nachzahlungen oder wenn ihnen ein Arbeitsgerichtsprozess droht.